Allgemeine Geschäftsbedingungen («AGB») avec Geschenkkarte

Die avec Geschenkkarte („Geschenkkarte“) in elektronischer oder physischer Form ist eine Guthabenkarte, für die ein Guthaben des Kunden gegenüber der Valora Schweiz AG, Hofackerstrasse 40, CH-4312 Muttenz („Valora“), festgehalten wird. Mit der Geschenkkarte kann der Kunde Waren und Leistungen bei der Valora Schweiz AG beziehen.

Es gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), welche die Rechte und Pflichten zwischen dem Kunden und Valora regeln:

1 Generelles

  1. Die Geschenkkarte ist eine vorausbezahlte Wertkarte, auf der ein bestimmtes Guthaben hinterlegt ist. Geschenkkarten können in avec Verkaufsstellen in der Schweiz erworben und zum Bezahlen der Einkäufe eingesetzt werden. Nicht als Verkaufsstellen gelten die Online-Shops der genannten Formate. Eine Liste aller teilnehmenden Verkaufsstellen ist unter www.avec.ch einsehbar.
  2. Die avec Geschenkkarten können einmalig und mit dem folgenden Beträgen aufgeladen werden, physische Geschenkkarten zwischen CHF 30 und CHF 300. Eine Verzinsung des Guthabens erfolgt nicht.
  3. Um die Geschenkkarte aufzuladen, muss der Kunde diese an der Kasse einer teilnehmenden Verkaufsstelle vorweisen. Nachdem das Verkaufspersonal die Geschenkkarte gescannt und der Kunde den aufzuladenden Betrag bezahlt hat, ist die Karte aktiviert.
  4. Einmal aktivierte Geschenkkarten werden nicht zurückgenommen. Eine Barauszahlung des (Rest-)Saldos ist nicht möglich.
  5. Ansprüche können nur durch Vorlage der physischen Geschenkkarte geltend gemacht werden. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Geschenkkarte übernimmt Valora keine Haftung. Die betroffene Geschenkkarte wird in solchen Fällen nicht ersetzt.
  6. Die Geschenkkarte ist nicht personalisiert und somit frei übertragbar.
  7. Ein gewerbsmässiger Handel mit avec Geschenkkarten ist verboten. Wir behalten uns vor, Personen bzw. Unternehmen, welche gegen dieses Verbot verstoßen, nicht mehr mit Geschenkkarten zu beliefern.

2 Einlösen der Guthaben

  • Um mit der Geschenkkarte einen Einkauf zu bezahlen, muss diese an der Kasse einer teilnehmenden Verkaufsstelle vorgewiesen werden. Wenn die Zahlung aufgrund einer technischen Störung nicht möglich sein sollte, hat Valora das Recht, im Einzelfall eine Zahlung mit der Geschenkkarte abzulehnen
  • Der Saldo auf der Geschenkkarte kann für Voll- oder Teilzahlungen eingesetzt werden.
  • Der Zahlungsmitteltausch ist untersagt, d.h. das Einlösen der Geschenkkarte für das Aufladen von Prepaid-Karten oder den Bezug anderer Produkte, die als Ersatz für Bargeld verwendet werden (z.B. weitere Geschenkkarten, Bitcoin-Karten) ist untersagt
  • Der Saldo der Gutscheinkarte endet drei Jahre nach Aktivierung der avec Karte. Sowohl beim Kauf der Geschenkkarte als auch bei jedem darauffolgenden Einsatz werden der Restsaldo und das Gültigkeitsdatum auf dem Kassenzettel aufgedruckt. Der Kartenrestsaldo kann an jeder avec Verkaufsstelle abgefragt werden.

3 Treuepunkte in der avec App

Für die Aufladung der Geschenkkarte werden keine Treuepunkte in der avec App erteilt. Erst beim Einlösen der Guthaben kann der Kunde für den jeweiligen Einkauf Treuepunkte sammeln. Es gelten die Nutzungsbedingungen der avec App.

4 Kundendienst

Für Fragen zur Geschenkkarte steht der Kundendienst via info@valora.com zur Verfügung.

5 Änderungen und Ergänzungen

Valora behält sich die jederzeitige Änderung am Geschenkkarten-Programm sowie der vorliegenden AGB vor. Die jeweils gültige Fassung wird auf https://www.avec.ch/de/agb-giftcard-avec/ publiziert und gilt mit der nächsten Nutzung der Geschenkkarte als vom Teilnehmer akzeptiert. Bei allfälligen Unklarheiten und/oder Widersprüchen zwischen dem deutschen, französischen und/oder italienischen Text der AGB gilt der deutsche Text als massgebend.

Zuletzt aktualisiert: Dezember 2024